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Reproduktionsmonitoring der Seelaube (Alburnus mento) im Toplitzsee-Toplitzbach-Grundlsee-System

Die Seelaube ist in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) im Anhang II genannt und daher sind besondere Schutzgebiete für diese Fischart auszuweisen. Um Informationen über den aktuellen Zustand des Seelaubenbestandes im Grundlsee zu erlangen und in weiterer Folge Erhaltungsziele und Maßnahmen zu definieren, wurde eine Untersuchung der Laichmigration durchgeführt. Mittels Reusen-Monitoring wurden zur Laichzeit der Seelauben, zwischen Mai und Juni 2016, die aus dem Grundlsee in den Toplitzbach einwandernden Individuen quantifiziert. Hierfür wurden im Mündungsbereich des Toplitzbachs ein Reusenkasten und ein mobiles Fischwehr installiert. Das mobile Fischwehr hinderte die Fische daran an der Reuse vorbei zu schwimmen und gewährleistete somit die Erfassung der flussauf wandernden Seelauben.