Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am 17. Juni 2024, wie aus den Medien hinreichend bekannt, den Beschluss des EU-Renaturierungsgesetzes ermöglicht.
Wir vom Büro blattfisch möchten an dieser Stelle zu diesem umweltpolitisch relevanten Thema nicht zuletzt aufgrund unserer ökologischen Expertise klar Stellung beziehen: Wir gratulieren der Klimaschutzministerin ausdrücklich zu ihrem couragierten Schritt, der es ermöglicht hat, eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Wiederherstellung zerstörter Lebensräume in 27 Staaten mit knapp 450 Millionen Einwohner:innen zu schaffen. Wie wichtig gerade die Renaturierung von Mooren und Fließgewässern sowie deren Einzugsgebieten für den Rückhalt von Wasser in der Landschaft ist, hat uns erst vor wenigen Wochen die Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland, im Burgenland und in der Steiermark in Erinnerung gerufen.
Zahlreiche im Vorfeld verbreitete Behauptungen, von jener von Zwangsenteignung bis hin zur Gefährdung der Versorgungssicherheit, entbehren dabei jeglicher ökologisch-fachlichen Grundlage. Alle möglichen Maßnahmen beruhen auf Freiwilligkeit. Die Produktion von Lebensmitteln ist dann am wenigsten gefährdet, wenn Lebensräume und Vielfalt erhalten oder wiederhergestellt werden, die jene Lebewesen zum Überleben brauchen, die zum Beispiel unter Habitatzerstörung und Bodenversiegelung leiden: Wildbienen, Schmetterlinge und andere Bestäuber aus dem Insektenreich.
Das Büro blattfisch begrüßt die Etablierung dieses Gesetzes aus ökologisch fachlichen Gründen! Natürlich sind Herausforderungen verschiedenster Art damit verbunden - tatsächlich ist aber der Schutz von Umwelt und Natur nicht nur per se alternativlos, sondern auch die einzig denkbare Überlebensgrundlage für die Menschheit. Nicht nur infolge unserer Profession werden wir die Umsetzung dieser Verordnung nach Kräften unterstützen.